Grabeinebnung:
Läuft das Grabnutzungsrecht, welches im Zuge der Bestattungen von den Hinterbliebenen für eine bestimmte Zeit erworben wurde, ab, muss die Grabstelle zurück gebaut werden.
In der Regel bestehen Urnengräber für 20 Jahre und Gräber für die Erdbestattungen haben oftmals eine Laufzeit von 25 Jahren. Danach kann man das Nutzungrecht verlängern oder man muss das Grab einebnen.
Der Rückbau der Grabstelle kann eine herausfordernde Angelegenheit sein, da nach Abschluss der Arbeiten eine saubere Fläche entstehen muss, in die z. B. wieder Rasen eingesät werden kann.
Wir übernehmen diese Aufgabe gern für Sie. Wir entfernen nicht nur den Grabstein, sondern auch fachgerecht, die zum Grab gehörenden Bestandteile wie Grabplatten, Einfassungen und Bepflanzungen. Des weiteren entfernen wir auch das Fundament des Grabsteines.
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