DAUERGRABPFLEGE

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Dauergrabpflege

Ein ungepflegtes Grab muss nicht sein. Wir übernehmen die Betreuung des Graben über einen vereinbarten Zeitraum gern für Sie. Unsere Gärtner werden die Grabstätte ständig pflegen und zum Blühen bringen. Dabei können Sie uns gern Ihre Wünsche für die Bepflanzung mitteilen. Wir verwirklichen diese gern. Unsere Dauergrabpflege beinhaltet Leistungen, wie die Bepflanzung, das regelmäßige Gießen und selbstverständlich die Pflege.

Sie haben Interesse an unserer Dienstleistung der Dauergrabpflege. Dann rufen Sie uns einfach an oder setzen Sie sich per Mail mit uns in Kontakt. Wir rufen Sie gern zurück.

Kontaktaufnahme: Tel.: 03529 - 51 91 86, E-Mail: info@gartenbau-metz.de oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.

Unsere Leistungen:

Möglichkeit

die eigene Grabstätte nach dem Tode durch Gärtner ständig betreuen zu lassen

Sicherheit

der Hinterbliebenen, dass das zu betreuende Grab über Jahre hinaus in einem gepflegten Zustand bleibt

Ersparnis

von Zeit und Mühe 

(Bepflanzen, Gießen, Pflege)

Wünsche

Sie haben die Möglichkeit, ihre Wünsche für die Bepflanzung zu verwirklichen

Wichtige Fragen und richtige Antworten

  • Was ist ein Dauergrabpflegevertrag?

    Er ist ein Treuhandvertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber), Auftragnehmer und der Dauergrabpflegegesellschaft (Treuhänder). Er dient der Absicherung einer langjährigen Grabpflege. Rechte und Pflichten werden dabei vom Treugeber an den Treuhänder übertragen. Diese beinhnalten u.a. die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Auftragnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen.

  • Welche Leistungen können abgeschlossen / vereinbart werden?

    Es können alles Leistungen von der Bestattung bis hin zur Auflösung der Grabstätte abgeschlossen werden. Dazu gehören: die Bestattung, die Trauerfeier, die Grabgestaltung, die Dauergrabpflege, das Grabmal, die Räumung der Grabstätte am Ende des Nutzungsrechtes.

  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Die Kosten für Bestattungs- und Grabmalvorsorge sowie für die Dauergrabpflege, richten sich nach den gewünschten Lieferungen und Leistungen sowie dem regionalen Preisniveau. Ein Vertragsgärtner vor Ort unterbreitet Ihnen nach der Besichtigung der Grabstätte ein Angebot nach Ihren Wünschen. Gezahlt wird einmalig, nach Vertragsunterzeichnung und vor Leistungsbeginn.

  • Werden die Leistungen überprüft?

    Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen werden regelmäßig von der Treuhandstelle bei einer sachkundigen Kontrolle überprüft.

  • Wie wird mein Geld angelegt?

    Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagenrichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn, über die KD-Bank (Bank für Kirche und Diakonie) angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt jeweils durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

  • Wie erfolgt der Werterhalt des Treugutes?

    Durch die Anlage des Treugutes und die daraus resultierende Verzinsung, die dem Treuhandkonto zugeschrieben wird. Die Verzinsung der Treuhandkonten ist abhängig von den jeweiligen Kapitalmarktzinsen und errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu.

  • Warum sind Zinserträge wichtig?

    Zinserträge sind notwendig, um Kostensteigerungen für die zukünftig zu erbringenden Leistungen ausgleichen zu können.

  • Müssen Zinserträge versteuert werden?

    Nein, da die Zinsen den Treuhandkonten zugeschrieben werden.  Durch die Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes werden die Treuhandkonten als Zweckvermögen geführt. Die jährlich gutgeschriebenen Zinserträge sind durch die Zweckvermögensanerkennung bis auf weitereres von der Zinsabschlags-/Kapitalertragssteuer befreit.

  • Sind die Kosten für einen Vorsorgevertrag steuerlich abzugsfähig?

    Ja, nach §10 Abs. 5 Nr. 3 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz /ErbStG) sind zum Beispiel die Kosten für die Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal und die Kosten für die übliche Grabpflege abzugsfähig. Ohne Nachweis kann insgesamt ein Vorsorgebetrag von max. 10.300,00 € geltend gemacht werden. Mit Nachweis durch einen Treuhandvertrag ist auch ein höherer Betrag als Nachlassverbindlichkeit steuerlich abzugsfähig.

  • Ist ein Treuhandvertrag kündbar?

    Treuhandverträge für die Dauergrabpflege, die Grabmallieferung und -wartung sowie für die Bestattungsvorsorge sind regelmäßig Dauerschuldverhältnisse und nach Abschluss und durch Erben bzw. sonstige Rechtsnachfolger (auch Betreuer) nicht kündbar.

  • Kann das Sozialamt die Auflösung des Treuhandvertrages verlangen?

    Nein, die Kündigung darf durch das Sozialamt nicht verlangt werden. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausdrücklich sowohl den Erhalt einer zu Lebzeiten geregelten Grabpflege als auch die grundsätzliche Verschonung einer angemessenen Bestattungsvorsorge (Schonvermögen, §90 Abs. 3 SGB XII, BSG) bestätigt. Damit bieten Treuhandverträge Schutz vor dem Zugriff durch das Sozialamt.

  • Wäre mein Geld bei einer Insolvenz der Treuhandstelle sicher?

    Ja, denn das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Das Treugut wird strikt getrennt von den Geschäftskonten der Treuhandstellen verwaltet. Für das Treuhandvermögen wird ein separater Jahresabschluss erstellt.

  • Was geschieht, wenn ein Vertragsbetrieb die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringt oder erbringen kann?

    Sollte die Durchführung der vereinbarten Leistungen dem von Ihnen beauftragten Vertragsbetrieb nicht mehr möglich sein oder er die Leistungen trotz wiederholter Aufforderung durch die Treuhandstelle nicht ordnungsgemäß ausführen, dann beauftragt die Treuhandstelle einen anderen kompetenten Vertragsbetrieb, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und der die vertraglichen Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.

  • Download Wichtige Fragen, Richtige Antworten zum Treuhandvertrag.

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